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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Zahlung: Bei Erstbestellungen Versand per Nachnahme, danach bei positiver Bonitätsauskunft 14 Tage 2% Skonto oder 30 Tage netto.

Versand: Falls Versandkosten anfallen, werden Ihnen diese vor dem Bestellvorgang angezeigt.

Lieferungsvorbehalt: Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns zu Teillieferungen, zur angemessenen Verlängerung der Lieferzeit oder zum Rücktritt vom Vertrage.

Beschaffenheit der Ware: Bei Verkauf nach Muster gelten diese unverbindlich. Die Ware wird maschinenfallend geliefert. Für die Beurteilung der Ware ist nur der Gesamtausfall und nicht etwa die Beschaffenheit einzelner Stücke maßgebend.

Beanstandungen: Mängelrügen werden nur innerhalb 8 Tagen nach Lieferung anerkannt. Vom Kunden nachträglich bedruckte Ware gilt als ordnungsgemäß abgenommen. Begründete Mängel berechtigen uns – nach unserer Wahl – zur Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist oder zum Rücktritt vom Vertrage. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Gewährleistung: Für die Eignung unserer Ware für den vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Garantie und keine Haftung. Der Abnehmer ist daher verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen.

Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen des Kontokorrent) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um 20 % übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich.

Ware, an der uns Miteigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung. Im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Remscheid.

Otto Schnaudt GmbH & Co. KG, 42899 Remscheid
Irrtum vorbehalten. Änderungen jederzeit ohne Vorankündigung möglich.

 
   
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